Sophos Hukuk Bürosu

TÄTIGKEITSBEREICH

Rechtsanwalt für Aufenthalts- & Staatsangehörigkeitsrecht in Alanya

Von der Aufenthaltserlaubnis bis zur türkischen Staatsbürgerschaft: Begleitung Ihres Aufenthaltsstatus in der Türkei nach türkischem Recht.

Aufenthalts- und Ausländerrecht in Alanya

In Alanya lebt eine der größten ausländischen Gemeinschaften der Türkei. Aufenthaltserlaubnisse, Arbeitserlaubnisse, Immobilienerwerb und Einbürgerungsanträge sind Rechtsgebiete, die häufig geändert und von den Behörden genau geprüft werden. Unsere Tätigkeit umfasst die Begleitung des Aufenthaltsstatus ausländischer Mandanten in der Türkei, Widersprüche gegen ablehnende Bescheide und Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

Im türkischen Ausländerrecht ist die Kenntnis der Verwaltungspraxis ebenso wichtig wie die der Gesetze: Die Anforderungen an Unterlagen, Termine und Gebühren der Provinzdirektion für Migrationsverwaltung (İl Göç İdaresi) ändern sich häufig. Ein Antrag in der falschen Kategorie oder mit unvollständigen Unterlagen kann zu monatelangen Verzögerungen oder zur Ablehnung führen. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann zu einem klaren und geordneten Verfahren beitragen.

Unsere Leistungen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht

Anträge auf Aufenthaltserlaubnis (İkamet) und Verlängerung

Beratung, Vorbereitung der Unterlagen und Betreuung von Anträgen auf kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, Familien-, Studenten- und langfristige Aufenthaltserlaubnis bei der Migrationsbehörde. Die Wahl der richtigen gesetzlichen Grundlage und der Nachweis des Aufenthaltszwecks sind für die Entscheidung über den Antrag wesentlich. Wir überwachen die Fristen, damit Verlängerungstermine nicht versäumt werden.

Anträge auf Arbeitserlaubnis

Anträge auf Arbeitserlaubnis, Verlängerungen und Prüfung von Ausnahmen für ausländische Fachkräfte sowie für türkische Unternehmen, die ausländisches Personal beschäftigen. Vor der Antragstellung prüfen wir die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitgeber (Kapital, Beschäftigungsquote, Kontingente), um Ablehnungsrisiken zu verringern.

Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition

Rechtliche Begleitung von Einbürgerungsanträgen durch Investition, vor allem durch Immobilienerwerb von mindestens 400.000 USD: Prüfung der Voraussetzungen, Wertgutachten, DAB-Devisenbescheinigungen, dreijähriges Veräußerungsverbot im Grundbuch, Aufenthaltserlaubnis für Investoren und Einbürgerungsakte.

Einbürgerung durch Ehe und allgemeine Einbürgerung

Ausländer, die seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind oder sich seit fünf Jahren ununterbrochen rechtmäßig in der Türkei aufhalten, können die Einbürgerung beantragen. In beiden Fällen werden gesetzliche Kriterien wie familiäre Lebensgemeinschaft, gesicherter Lebensunterhalt und Wohlverhalten in Gesprächen und polizeilichen Ermittlungen geprüft. Wir bereiten die Antragsunterlagen sorgfältig vor und bereiten Mandanten auf die behördlichen Gespräche vor.

Widerspruch und Klage gegen Ablehnungen

Nach Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis, eines Arbeitsvisums oder eines Einbürgerungsantrags legen wir Widerspruch ein und erheben Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten. Die Fristen sind kurz; rechtzeitiges Handeln verhindert den Verlust von Rechtsmitteln und Sanktionen wegen unerlaubten Aufenthalts.

Abschiebungsanordnungen, Rückführungszentren und Einreisesperren (Tahdit-Codes)

Gegen Abschiebungsanordnungen kann innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden; in den meisten Fällen hat dies aufschiebende Wirkung. Wir vertreten Mandanten zudem gegen die Verwaltungshaft in Rückführungszentren (Geri Gönderme Merkezi – GGM) und beantragen die Aufhebung von Einreisesperrcodes (Ç-114, G-87, V-69 usw.).

Unternehmensgründung und Strukturierung für ausländische Investoren

In Abstimmung mit unserem Bereich Handelsrecht beraten wir ausländische Unternehmer zu Unternehmensgründung, Gesellschaftervereinbarungen, Betriebsgenehmigungen und Handelsverträgen in der Türkei.

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile (Tanıma-Tenfiz)

Ausländische Urteile zu Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt oder Geldforderungen müssen in der Türkei in einem Anerkennungs- (tanıma) bzw. Vollstreckbarerklärungsverfahren (tenfiz) geprüft werden, um hier Rechtswirkung zu entfalten. Dies ist für die Aktualisierung des Personenstandsregisters und die Vermögensauseinandersetzung wesentlich.

Familienaufenthaltserlaubnis und Familienzusammenführung

Für die Familienaufenthaltserlaubnis ausländischer Ehegatten und Kinder türkischer Staatsangehöriger oder von Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis muss der Zusammenführende ein Einkommen von mindestens einem Drittel des Mindestlohns pro Familienmitglied, eine allgemeine Krankenversicherung und angemessenen Wohnraum nachweisen (Gesetz Nr. 6458, Art. 35).

Aufenthaltserlaubnis für Studierende und aus humanitären Gründen

Ausländer, die in der Türkei ein Hochschulstudium aufnehmen, können eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende erhalten (Gesetz Nr. 6458, Art. 38); Ausländern, die die Voraussetzungen anderer Aufenthaltserlaubnisse nicht erfüllen, kann in den gesetzlich genannten Fällen mit Zustimmung der Generaldirektion eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (Art. 46).

Anträge auf die Turkuaz Kart

Ausländern, die aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung, ihres Beitrags zu Wissenschaft und Technologie oder ihrer Investition als geeignet eingestuft werden, kann die Turkuaz Kart erteilt werden, deren erste drei Jahre als Übergangszeit gelten (Gesetz Nr. 6735 über internationale Arbeitskräfte, Art. 11).

Aufhebung von Einreisesperren und Tahdit-Codes

Gegen Einreisesperren und Beschränkungscodes stehen Verwaltungsanträge und Anfechtungsklagen zur Verfügung; die Generaldirektion kann eine Einreisesperre aufheben oder die Einreise für einen bestimmten Zeitraum gestatten (Gesetz Nr. 6458, Art. 9).

Visums- und Aufenthaltsüberschreitungen und Verwaltungsbußgelder

Gegen Ausländer, die die Dauer ihres Visums, ihrer Visumbefreiung oder ihrer Aufenthaltserlaubnis überschreiten, werden nach Art. 102 des Gesetzes Nr. 6458 Verwaltungsbußgelder verhängt; Dauer der Überschreitung und Art der Ausreise werden auch bei späteren Entscheidungen über Einreisesperren und Aufenthaltserlaubnisse berücksichtigt.

Anträge auf internationalen Schutz

Anträge auf internationalen Schutz sowie die verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfe gegen ablehnende Entscheidungen sind in Art. 61 ff. und Art. 80 des Gesetzes Nr. 6458 geregelt; die Fristen für diese Rechtsbehelfe sind kürzer als die allgemeine verwaltungsgerichtliche Klagefrist.

Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit und weitere Ausnahmetatbestände

Personen, die die türkische Staatsangehörigkeit durch genehmigten Austritt verloren haben, können sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen wiedererwerben (Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901, Art. 43); die Ausnahmetatbestände des Erwerbs außerhalb der Investition sind in Art. 12 des Gesetzes Nr. 5901 aufgeführt.

Verfahren von Ausländern vor türkischen Gerichten und Prozesskostensicherheit

Ausländer, die vor türkischen Gerichten klagen, einem Verfahren beitreten oder eine Zwangsvollstreckung betreiben, müssen grundsätzlich Sicherheit leisten; das Gericht kann auf der Grundlage der Gegenseitigkeit davon befreien (MÖHUK Art. 48).

Erwerb von Immobilien durch Ausländer im Erbweg

Für die Erbfolge in in der Türkei belegene Immobilien gilt türkisches Recht (MÖHUK Art. 20); der Übergang solcher Immobilien auf ausländische Erben wird im Rahmen der Beschränkungen des Art. 35 des Grundbuchgesetzes geprüft.

Abwicklung des Verfahrens in Ihrem Auftrag

Von der Zusammenstellung der Antragsunterlagen und der Vereinbarung biometrischer Termine über die Kommunikation mit den Behörden bis zur Aushändigung der Bescheide vertreten wir Sie aufgrund einer Vollmacht. Ist Ihre persönliche Anwesenheit gesetzlich nicht vorgeschrieben, können die Verfahren aus der Ferne abgewickelt werden.

  • Prüfung des Falls: Bestimmung der passenden Aufenthalts- oder Einbürgerungsgrundlage anhand Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Situation.
  • Vorbereitung der Unterlagen: Konsularische oder notarielle Vollmacht, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und erforderliche Nachweise.
  • Antragstellung & Nachverfolgung: Einreichung der Anträge, Wahrnehmung von Terminen und Kommunikation mit den Behörden.
  • Ergebnis & Rechtsschutz: Aushändigung der Bescheide und bei einer ablehnenden Entscheidung Einlegung der möglichen Rechtsbehelfe.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen von Mandanten

Für einen Widerspruch oder eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht gilt eine kurze gesetzliche Frist. Eine rechtzeitige Beratung ist wichtig, um Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in der Türkei zu sichern.
Bei vollständigen Unterlagen dauert das Verfahren vom Immobilienerwerb und der DAB-Bescheinigung bis zur Einbürgerung in der Regel 3 bis 6 Monate; die tatsächliche Dauer hängt von den Behörden ab.
Ja. Eine innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung beim zuständigen Verwaltungsgericht erhobene Anfechtungsklage setzt die Abschiebung in der Regel bis zur Entscheidung aus.
Beratungen, Sachstandsberichte und die Besprechung von Dokumenten erfolgen auf Englisch; bei Bedarf werden vereidigte Übersetzer hinzugezogen.
Ausländer, die sich mindestens acht Jahre ununterbrochen mit gültiger Aufenthaltserlaubnis in der Türkei aufgehalten haben. Aufenthalte im Ausland werden bei der Prüfung der Ununterbrochenheit genau berücksichtigt.
Antragsteller müssen seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet sein, in familiärer Lebensgemeinschaft leben und dürfen kein mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbares Verhalten zeigen.
Zunächst ermitteln wir bei der Generaldirektion für Migrationsverwaltung die genaue Rechtsgrundlage des Codes; anschließend folgen ein Antrag auf Aufhebung bei der Behörde oder eine Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten in Ankara.
Ja. Sobald die tatsächlichen oder dokumentarischen Ablehnungsgründe behoben sind, kann ein neuer Antrag gestellt oder die Entscheidung gerichtlich überprüft werden.

Diese Seite enthält allgemeine rechtliche Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine Beratung zu Ihrer Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsfrage in Alanya vereinbaren Sie bitte einen Termin.