Rechtsanwalt Hüseyin Aydın – Alanya
Für eine der umstrittensten Einrichtungen des türkischen Familienrechts, den unbefristeten Bedürftigkeitsunterhalt (TR: Süresiz Yoksulluk Nafakası / EN: Indefinite Poverty Alimony / RU: Бессрочные алименты по бедности), hat der Countdown begonnen. Das Verfassungsgericht (AYM) hat die Wendung „unbefristet“ in Art. 175 Abs. 1 des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721 (TMK) für nichtig erklärt. Dass die Normenkontrollvorlage vom 12. Familiengericht Antalya stammt, macht die Entscheidung für die Region Antalya und Alanya besonders bedeutsam.
Die Entscheidung wurde am 30. September 2026 im Amtsblatt (Resmî Gazete) veröffentlicht und tritt neun Monate später, also am 30. Juni 2027, in Kraft. Nach den Medienberichten wurden vor allem folgende Fragen gestellt: Enden bereits zugesprochene Unterhaltszahlungen automatisch? Was geschieht mit laufenden Scheidungsverfahren? Darf der Unterhaltspflichtige die Zahlungen einstellen? In diesem Leitfaden werden diese Fragen auf der Grundlage des im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidungstextes beantwortet.
Inhalt: 1) Eckdaten und Tenor der Entscheidung · 2) Warum hat das Verfassungsgericht die Norm aufgehoben? · 3) Abweichende Meinungen und abweichende Begründungen · 4) Konkreter Beispielfall: Endet ein zugesprochener Unterhalt automatisch? · 5) Die neunmonatige Übergangszeit · 6) Fahrplan für Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte · 7) Fazit
1. Eckdaten und Tenor der Entscheidung
| Angabe | Einzelheiten |
|---|---|
| Entscheidung | Verfassungsgericht, E. 2025/156, K. 2026/131, T. 04.06.2026 |
| Amtsblatt | 30.09.2026, Nr. 33386 |
| Vorlegendes Gericht | 12. Familiengericht Antalya |
| Aufgehobene Vorschrift | Die Wendung „unbefristet“ in Art. 175 Abs. 1 TMK |
| Abstimmungsergebnis | Aufhebung mit Mehrheit; Zeitpunkt des Inkrafttretens einstimmig |
| Inkrafttreten | Neun Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt (30.06.2027) |
Der Wortlaut von Art. 175 TMK vor der Aufhebung lautet: „Der Ehegatte, der durch die Scheidung in Bedürftigkeit gerät, kann, sofern sein Verschulden nicht schwerer wiegt, vom anderen Ehegatten nach dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unbefristet Unterhalt für seinen Lebensunterhalt verlangen. Auf ein Verschulden des Unterhaltspflichtigen kommt es nicht an.“ Die Aufhebung erfasst nur die Wendung „unbefristet“. Die Einrichtung des Bedürftigkeitsunterhalts wurde nicht abgeschafft. Das Recht des Ehegatten, der durch die Scheidung in Bedürftigkeit gerät, Unterhalt zu verlangen, besteht fort.
2. Warum hat das Verfassungsgericht die Norm aufgehoben?
Das Gericht prüfte die Vorschrift anhand der Art. 2 (Rechtsstaat), 5 und 17 (Schutz der materiellen und immateriellen Existenz) der Verfassung. Die Kernpunkte der Begründung sind:
- Widerspruch zwischen Praxis und Wortlaut: Das Verfassungsgericht räumte ein, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht in jedem Fall einen unbefristeten Unterhalt zwingend vorschreibt. Es stellte jedoch fest, dass die Vorschrift in der gefestigten Rechtsprechung als zwingend angesehen wird und dem Richter kein Ermessen zur Befristung eingeräumt wird. Hierbei wurde auf die Entscheidung der 2. Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay) E. 2016/8859, K. 2017/14407 verwiesen.
- Lebenslange Verpflichtung des schuldlosen Ehegatten: Es wurde betont, dass, da es auf ein Verschulden des Unterhaltspflichtigen nicht ankommt, selbst ein schuldloser Ehegatte wegen der Scheidung dauerhaft zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden kann.
- Gestörtes Gleichgewicht: Nach Auffassung des Verfassungsgerichts führt die kategorische, an keinerlei Kriterien geknüpfte unbefristete Ausgestaltung der Pflicht zu einer schweren Belastung des Unterhaltsschuldners und beseitigt das angemessene Gleichgewicht zwischen den kollidierenden Rechten.
- Leitlinien für den Gesetzgeber: Das Gericht führte aus, dass dem Richter die Befugnis eingeräumt werden sollte, die Dauer des Unterhalts anhand von Kriterien wie Dauer der Ehe, Alter, Bildungsstand und Gesundheitszustand des berechtigten Ehegatten sowie seiner Fähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, festzulegen. Auch die Kriterien für Ausnahmefälle, die einen unbefristeten Unterhalt erfordern, müssten ausdrücklich im Gesetz geregelt werden.
„…dass die Vorschrift dem Ehegatten, der durch die Scheidung in Bedürftigkeit gerät, sofern sein Verschulden nicht schwerer wiegt, unter allen Umständen die Möglichkeit einräumt, vom anderen Ehegatten nach dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unbefristet Unterhalt für seinen Lebensunterhalt zu verlangen, ist mit der aus dem Recht auf Schutz und Entfaltung der materiellen und immateriellen Existenz der Person folgenden positiven Pflicht des Staates nicht vereinbar.“ (Verfassungsgericht, E. 2025/156, K. 2026/131, § 32)
Der Entscheidungstext ist über die Datenbank der Normenkontrollentscheidungen des Verfassungsgerichts abrufbar.
3. Abweichende Meinungen und abweichende Begründungen
Die Entscheidung erging nicht einstimmig; drei Mitglieder stimmten dagegen. In der abweichenden Meinung heißt es, der Bedürftigkeitsunterhalt sei weder eine Belohnung noch eine Entschädigung noch eine an die Ehedauer geknüpfte finanzielle Gegenleistung; im Mittelpunkt stehe nicht die Zeit, sondern die Bedürftigkeit. Zudem wurde auf das Armutsrisiko von Frauen nach der Scheidung und auf die Verpflichtungen aus der CEDAW hingewiesen und daran erinnert, dass das Verfassungsgericht dieselbe Wendung im Jahr 2012 für verfassungsgemäß befunden hatte (E. 2011/136, K. 2012/72). Ein Mitglied stimmte der Aufhebung zu, vertrat jedoch die Auffassung, dass sie allein auf den Bestimmtheitsgrundsatz hätte gestützt werden sollen. Dieses Bild zeigt, dass die vom Gesetzgeber zu schaffende Neuregelung weiterhin öffentlich diskutiert werden wird.
4. Konkreter Beispielfall: Endet ein zugesprochener Unterhalt automatisch?
Beispielfall: L. und M., die in Alanya leben, wurden 2015 geschieden. Das Gericht sprach M., die das geringere Verschulden trug und durch die Scheidung in Bedürftigkeit geriet, einen monatlichen Bedürftigkeitsunterhalt zu; die Entscheidung ist rechtskräftig. Nachdem L. die Nachrichten gesehen hat, überlegt er, die Zahlungen mit den Worten „Ich muss keinen Unterhalt mehr zahlen“ einzustellen. N., dessen Scheidungsverfahren in Gazipaşa noch läuft, fragt sich, ob sein Verfahren nach der neuen oder der alten Regel entschieden wird.
- Rechtskräftig zugesprochener Unterhalt endet nicht automatisch. Nach Art. 153 Abs. 5 der Verfassung wirken Aufhebungsentscheidungen nicht zurück. Ein durch rechtskräftiges Gerichtsurteil zugesprochener Unterhalt ist weiter zu zahlen, solange keine neue gerichtliche Entscheidung ergeht. Die eigenmächtige Einstellung der Zahlungen kann ernste Folgen haben, etwa eine Zwangsvollstreckung und Beugehaft wegen Nichterfüllung der Unterhaltspflicht nach Art. 344 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes Nr. 2004 (İİK).
- Der Weg über Art. 176 TMK steht offen. Bei Wiederverheiratung des Berechtigten oder Tod einer Partei entfällt der Unterhalt automatisch. Lebt der Berechtigte ohne Eheschließung faktisch wie in einer Ehe, entfällt seine Bedürftigkeit oder führt er einen ehrlosen Lebenswandel, wird der Unterhalt durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben. Bei Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien oder wenn die Billigkeit es erfordert, kann eine Erhöhung oder Herabsetzung verlangt werden.
- Laufende Verfahren: Ob der Richter in Entscheidungen, die nach Inkrafttreten der Aufhebung ergehen, den Unterhalt befristen kann und welche Kriterien er anzuwenden hat, hängt weitgehend von der Regelung ab, die die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) innerhalb von neun Monaten erlassen wird.
5. Was geschieht in der neunmonatigen Übergangszeit?
Das Verfassungsgericht war der Auffassung, dass die durch ein sofortiges Inkrafttreten der Aufhebung entstehende Rechtslücke dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen würde, und räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2027 ein. In diesem Zeitraum wird Art. 175 TMK in seiner bisherigen Fassung weiter angewandt. In der Presse wird berichtet, dass die Unterhaltsregelung im Rahmen des in Vorbereitung befindlichen 13. Justizpakets behandelt werden könnte. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags liegt jedoch kein verabschiedeter Gesetzestext vor.
| Zeitraum | Anzuwendende Regel | Zu beachten |
|---|---|---|
| Bis 30.06.2027 | Art. 175 TMK in der bisherigen Fassung | Neu zugesprochener Unterhalt ist grundsätzlich unbefristet |
| Falls ein neues Gesetz erlassen wird | Neuregelung und Übergangsvorschriften | Ob sie auf bestehende Unterhaltsansprüche anwendbar ist, hängt von der Übergangsvorschrift ab |
| Falls kein Gesetz erlassen wird | Art. 175 TMK ohne die Wendung „unbefristet“ | Die Kriterien für die Befristung werden durch die Rechtsprechung entwickelt |
6. Fahrplan für Unterhaltspflichtige und Unterhaltsberechtigte
| Unterhaltspflichtige | Unterhaltsberechtigte |
|---|---|
| Stellen Sie die Zahlungen nicht eigenmächtig ein; die rechtskräftige Entscheidung gilt weiter. | Ihr rechtskräftig zugesprochener Unterhalt endet nicht automatisch. |
| Fällt Ihre Situation unter Art. 176 TMK, prüfen Sie eine Aufhebungs- oder Herabsetzungsklage. | Dokumentieren Sie Veränderungen Ihrer wirtschaftlichen Lage und Ihres Gesundheitszustands. |
| Verfolgen Sie die Übergangsvorschriften der Neuregelung. | Stärken Sie in laufenden Verfahren die Beweise dafür, dass die Bedürftigkeit fortbestehen wird. |
Zum allgemeinen Ablauf des Scheidungsverfahrens können Sie auch unsere Beiträge Leitfaden zu Scheidungsverfahren im türkischen Familienrecht und Unterhaltsleitfaden „Kurze Ehe, lange Rechnung“ lesen.
7. Fazit
Der mit der Vorlage des 12. Familiengerichts Antalya begonnene Prozess hat die seit 1988 bestehende Praxis des unbefristeten Unterhalts im türkischen Familienrecht beendet. Dies bedeutet jedoch weder, dass der Bedürftigkeitsunterhalt abgeschafft wurde, noch dass bereits zugesprochener Unterhalt automatisch endet. Entscheidend sind letztlich die Regelung und die Übergangsvorschriften, die die TBMM bis zum 30. Juni 2027 erlassen wird. Um Rechtsverluste in Ihrem konkreten Streitfall zu vermeiden, wird empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. sophoshukuk.com gibt keine Empfehlung, Garantie oder Erfolgszusage ab. Jeder Fall ist nach seinen besonderen Umständen zu beurteilen; für Ihren konkreten Streitfall holen Sie bitte anwaltlichen Rat ein.